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Trauerfeier

 

Liebe Besucher, liebe Besucherin unserer Homepage!

Auf dieser Seite finden Sie einige Gedanken zum Thema Sterben, Abschiednehmen und Gestaltung einer Trauerfeier.

Am Textende finden Sie Links zu Internet-Seiten bzw. Dokumenten, die dieses Thema zum Inhalt haben.

 

Kreuz

 

Die Erfahrung des Sterbens und Abschiednehmens ist Teil unseres Lebens. In dieser Erfahrung wissen wir uns im christlichen Glauben getragen und getröstet von der Hoffnung auf eine Auferstehung. Wir glauben, dass Leben von Gott geschenkt wird und bei ihm aufgehoben bleibt in Ewigkeit. In vielfältiger Weise finden wir diese Glaubenshoffnung im Neuen Testament bezeugt. Ganz unterschiedlich beschreiben die biblischen Schriften die Vorstellung von Auferstehung und einem ewigen Leben, so wie auch wir heute immer auch eigene Bilder finden, um unseren Glauben vom Geborgensein bei Gott über alle Grenzen des Lebens hinaus auszudrücken.

 

Die Trauerfeier – Ausdruck der Hoffnung und Ort des Abschiednehmens

Für das Christentum gehört es von Anfang an dazu, Menschen würdig zu bestatten. Als Gemeinde und christliche Gemeinschaft ist es unser Auftrag, Menschen in ihrer Trauer nicht allein zu lassen. So ist die Trauerfeier ein Ort der Verkündigung und Vergewisserung der Botschaft vom ewigen Leben. Ebenso bringen die Menschen, die sich zum Abschiednehmen versammeln, ihre Wertschätzung der/dem Verstorbenen gegenüber zum Ausdruck und bekunden der durch den Trauerfall betroffenen Familie ihre Anteilnahme.

 

Die christliche Trauerfeier ist ein Gottesdienst und daher - wie jeder andere Gottesdienst auch - öffentlich.

Wie alle menschliche Kultur verändert sich auch die Bestattungskultur. So ist es auch in unserem eher dörflich geprägten Lebensraum so, dass zunehmend Trauerfeiern im engsten Familienkreis stattfinden. Sicher gibt es dafür im Einzelfall gute Gründe, aber bei einer Entscheidung über die Form einer Trauerfeier ist zu bedenken, dass auch andere Menschen, Nachbarn, der Freundeskreis, Arbeits- oder VereinskollegInnen so etwas wie ein Recht auf das Abschiednehmen haben. Dieser Personenkreis hat dann keine Möglichkeit, das tröstliche Ritual der Trauerfeier mit dem Gang zum Grab, Erdwurf und dem Eingebundensein in eine in der Trauer zueinanderstehenden Gemeinschaft zu erleben.

Dabei spielt auch der Ort der Trauerfeier eine Rolle. Ist eine Trauerfeier öffentlich, findet aber nicht in traditioneller Weise in der Friedhofskapelle auf dem örtlichen Friedhof, sondern in einem Trauerraum außerhalb des Ortes statt, kann das dazu führen, dass längst nicht alle dazu kommen, die sonst dabei gewesen wären.

 

Friedhof und Grabstelle – Orte der Erinnerung

In früheren Jahrhunderten lag der „Kirchhof“ mitten im Dorf. Die Toten wurden an der Kirche bestattet. Heute liegen die meisten Friedhöfe an den Ortsrändern, weil dort ausreichend große Flächen zur Verfügung stehen. Aber dennoch sind und bleiben unsere Friedhöfe Orte der Erinnerung. In den Wochen nach der Beisetzung, aber auch noch über Jahre hinaus ist der Gang zum Grab ein wichtiges Ritual. Hier hat in besonderer Weise die Erinnerung an eine/n Verstorbenen ihren Platz. Am Grab findet eine innere „Zwiesprache“ mit dem Menschen statt, den man geliebt hat und den man über den Tod hinaus wertschätzt. Der Besuch eines Friedhofs kann uns die Abschiedlichkeit des Lebens vor Augen führen und dabei helfen, das Sterben mit in das Leben hineinzunehmen. Wir sind darin begleitet von der liebevollen Erinnerung an den gemeinsamen Lebensweg mit den Verstorbenen. So sind unsere Friedhöfe - gerade auch vor dem Hintergrund unserer christlichen Auferstehungshoffnung - Orte der Toten und gleichsam Orte des Lebens.

 

Bestattungsformen auf dem Friedhof

Die Wertschätzung der Toten und die Aufgabe, diese würdig zu bestatten, kommt das von alters her vor allem auch durch die Gestaltung der Gräber zum Ausdruck. Der Grabstein mit Namen und Lebensdaten und die Bepflanzung des Grabes sind äußere Zeichen der inneren Verbindung zwischen Lebenden und Toten.

Auch hier verändert sich die Bestattungskultur. War früher die Erdbestattung mit Sarg die Regel, finden heute überwiegend Urnenbestattungen statt. Manchmal spielen finanzielle Gründe dafür eine Rolle - ein Urnengrab kostet deutlich weniger als eine Grabstelle für eine Erdbestattung. Häufig ist es aber die Grabpflege, die ausschlaggebend für diese Entscheidung ist. Ein Urnengrab, das mit einer Steinplatte abgedeckt ist, muss kaum gepflegt werden. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, dass Kinder oder Familienangehörige vor Ort sind und eine Grabpflege gewährleisten können. Manchmal entscheiden Menschen zu Lebzeiten, dass sie verbrannt werden und in einem „pflegeleicht“ gestalteten Urnengrab bestattet werden möchten, damit sie einmal „niemandem zur Last fallen“. Vor eben diesem Hintergrund zeichnet sich ein weiterer Trend ab, zur Bestattung „unter dem grünen Rasen“. Zunehmend werden Menschen auf diese Weise halbanonym beigesetzt. Das bedeutet, dass es kein erkennbares Grab gibt, sondern die Grabstelle mit Rasen bewachsen und der Name des/der Verstorbenen auf einem Messingschild zu lesen ist, das auf einem zentralen Gedenkstein für dieses Gräberfeld angebracht wird.

Auf manchen Friedhöfen gibt es anonyme Beisetzungen. Dort wird auch auf den Namen am Gedenkstein verzichtet. Auf kirchlichen Friedhöfen gibt es keine anonymen Gräberfelder, weil diese der von Gott gegebenen Einzigartigkeit und unverlierbaren Würde jedes Menschen widerspricht. Eine Alternative wäre eine ebenerdig eingelassene Namenstafel. Das würde ebenfalls die Grabpflege überflüssig machen, ermöglicht aber einen Ort der Trauer.

So oder so hat sich die Erscheinungsform unserer Friedhöfe doch sehr verändert: Waren sie früher blühende Oasen in der Landschaft, bestimmen heute zunehmend Grabplatten, Kies oder eben grüne Rasenflächen das Erscheinungsbild.

 

Individuelle Gestaltung von Trauerfeier und Grabstelle

Eine Veränderung der Bestattungskultur kann auch Ausdruck eines freieren und bewussteren Umgangs mit Tod und Trauer sein. Dazu gehören z.B. die Seebestattung oder die Urnenbeisetzung in einem Friedwald. In jedem Fall ist es aber so, dass Tote auf einen öffentlich zugänglichen und behördlich genehmigten Friedhof beigesetzt werden müssen (das gilt im Prinzip so auch für eine Seebestattung). Eine Privatisierung des Todes, die „Urne auf dem Bücherregal“ wird es nicht geben.

Die Gestaltung der Trauerfeier selbst ist individueller geworden. So hat sich die Musikauswahl geändert. Neben den klassischen „Beerdigungsliedern“ werden mit der Biografie der Verstorbenen verbundene Musikstücke gespielt oder auch modernere Kirchenlieder gesungen. Bei der Ausgestaltung der Kapelle gehen die Bestattungsunternehmen auf die Wünsche der Angehörigen ein. Auch Gräber und Grabsteine werden individueller gestaltet, etwa mit persönlichen Symbolen oder Erinnerungsgegenständen. Welche Gestaltungsformen möglich bzw. zulässig sind, hängt natürlich immer auch von der jeweiligen Friedhofsordnung ab. Diese können beim Friedhofsträger erfragt werden.

Im Trauergespräch der Familie mit der Pastorin /dem Pastor wird die inhaltliche und auch äußere Gestaltung der Trauerfeier abgesprochen.

 

Kirchliche Trauerfeier für Nichtkirchenmitglieder

Ein Mitglied einer christlichen Kirche hat ein Anrecht auf eine kirchliche Trauerfeier. Kann eine solche Trauerfeier auch für eine/n Verstorbenen abgehalten werden, die/der nie einer christlichen Kirche angehört hat oder im Laufe des Lebens aus einer solchen ausgetreten ist?

Im kirchlichen Bestattungsgesetz heißt es dazu: „In seelsorglich begründeten Ausnahmefällen kann auch ein Verstorbener oder eine Verstorbene kirchlich bestattet werden, der oder die beim Tod nicht Mitglied einer evangelischen Kirche war.“

Das bedeutet zum einen, dass ein/e Pastor/in einen Ermessensspielraum dahingehend hat, aus einer seelsorgerischen Verantwortung den Hinterbliebenen gegenüber, eine Trauerfeier abzuhalten. Gründe dafür können z.B. sein, dass die Umstände des Todes so schwer sind, dass eine pastorale Begleitung geboten erscheint oder dass sich Angehörige - vielleicht anders als der/die Verstorbene - sehr bewusst dem christlichen Glauben verbunden fühlen und darum den starken Wunsch nach einer Trauerfeier als Ausdruck der christlichen Auferstehungshoffnung haben.

Zum anderen bedeutet die „Kann-Bestimmung“ des kirchlichen Bestattungsgesetzes, dass jede Kirchengemeinde für sich eine die Entscheidung des Pastors/der Pastorin begleitende Regelung für diesen Fall findet. So haben die Kirchenvorstände unserer beiden Kirchengemeinden vor einigen Jahren dazu einen Beschluss gefasst. Im Wesentlichen unterscheidet sich danach eine Trauerfeier für jemanden, der keiner christlichen Kirche angehört, von der üblichen Form dadurch, dass zuerst eine Beisetzung bzw. Überführung (weitgehend ohne kirchliches Ritual) stattfindet. Danach schließt sich eine Trauerfeier ohne Gegenwart des Verstorbenen mit Sarg oder Urne an. Diese Umkehrung der Reihenfolge trägt dem Gedanken Rechnung, dass eine Person auch nach dem Tod nicht gegen dessen - wie auch immer begründeten - Entscheidung über eine Kirchenmitgliedschaft kirchlich vereinnahmt werden soll.

 

Zum Lesen weitergehender Gedanken zu diesem Thema und den Überlegungen der Kirchenvorstände für einen denkbaren Ablauf einer solchen Trauerfeier klicken Sie bitte hier.

 

 

Für das Christentum gehört es von Anfang an dazu, Menschen würdig zu bestatten - so ist es am Anfang dieses Textes zu lesen. Als Pastor bin ich in besonderer Weise damit betraut, Menschen in Abschieden, in ihrer Trauer und bei der Gestaltung von Trauerfeiern zu begleiten und zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang kann Ihnen diese Seite mit meinen Gedanken - und den Verweisen auf weitere Seiten im Internet - vielleicht als kleiner Leitfaden dienen. Sehr gerne können Sie sich dazu aber immer auch mit mir persönlich in Verbindung setzen und gerne höre ich von Ihren Erfahrungen, Eindrücken und Wünschen zu diesem Thema.

 

 

 

 

Informationen zu Sterben, Trauer und Trauerfeier:

Trauer und Tod - Zentrum für Seelsorge des Landeskirche Hannovers

 

trauernetz.de - ein Angebot der evangelischen Kirche in Deutschland

 

kirchliches Bestattungsgesetz

 

Bestattung von Nichtkirchenmitgliedern - Überlegungen und Beschluss der Kirchenvorstände